Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 22.09.2026 beschlossen, eine Teilfläche der Wegeparzelle Flur 1, Flurstück 176/2 zu entwidmen. Die Funktion einer öffentlichen Nutzung dieser Teilfläche ist nach Änderung der angrenzenden Eigentumsverhältnisse entbehrlich.
Die Eigenschaft eines öffentlichen Verkehrsweges endet für die Teilfläche der Wegeparzelle Flur 1, Flurstück 176/2 in der Gemarkung Wiesenbach mit Datum zum 16.01.2027.
Die betreffende Teilfläche (schraffiert) ist dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen.
