von Michael Völker
(Kommentare: 0)

Kreis erlässt neue Allgemeinverfügung zur Afrikanischen Schweinepest

Verfügung weitet Gebiete der Sperrzone I aus / Biedenkopf und Breidenbach betroffen / In Gebieten gelten unter anderem Einschränkungen bei der Jagd

Marburg-Biedenkopf – Der Landkreis Marburg-Biedenkopf erlässt eine neue Allgemeinverfügung zur Afrikanischen Schweinepest: Mit der neuen Allgemeinverfügung wird das Gebiet im Kreis ausgeweitet, das unter die sogenannte Sperrzone I fällt. In dieser Sperrzone gelten insbesondere strengere Regeln bei der Jagd. Betroffen sind im Kreis Marburg-Biedenkopf Gebiete in der Gemeinde Breidenbach und der Stadt Biedenkopf. Die neue Verfügung tritt am morgigen Mittwoch, 27. Mai 2026, in Kraft. Diese ist, zusammen mit weiteren Informationen zum Thema Afrikanische Schweinepest, auf der Website des Kreises unter www.lkmb.de/schweinepest einsehbar.

Hintergrund ist der Nachweis des Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein in Deuz im Landkreis Siegen-Wittgenstein (NRW) Anfang Mai – der Fundort befindet sich in etwa 5,5 Kilometer Entfernung zur hessischen Landesgrenze. Mit dieser Allgemeinverfügung setzt der Kreis die Festlegung des neuen, von der Sperrzone I betroffenen Gebietes durch die EU und das Land Hessen rechtlich auf Kreisebene um.

Das betroffene Gebiet umfasst nun die Stadtteile Breidenstein, Wallau und Weifenbach der Stadt Biedenkopf sowie Achenbach, Breidenbach (Bereich östlich der Perf), Kleingladenbach, Niederdieten (Bereich östlich der B253), Oberdieten und Wiesenbach der Gemeinde Breidenbach. Der betroffene Bereich im Kreis Marburg-Biedenkopf wird begrenzt von der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen im Westen, im Süden und Osten durch die Bundesstraßen 62 und 253 sowie im Norden durch die Kreisgrenze zum Landkreis Waldeck-Frankenberg.

Die bisherige Allgemeinverfügung des Kreises zur Festlegung von Gebieten der Sperrzone I wird mit der neuen Verfügung außer Kraft gesetzt. Abgesehen von der Ausweitung der Gebiete in der Sperrzone I bleiben die Regelungen der neuen Allgemeinverfügung jedoch gleich, darunter unter anderem im Hinblick auf die Jagdausübung.

Demnach sind Ernte- und Bewegungsjagden weiterhin verboten. Ein Kontakt von Hunden, die bei der Jagd eingesetzt werden, zu Wildschweinen ist zu vermeiden. Zudem wird in der Allgemeinverfügung zu einer verstärkten Jagd auf Schwarzwild, also Wildschweine, in der Sperrzone 1 aufgerufen. Details zum Umgang mit erlegten Wildschweinen regelt ebenfalls die Allgemeinverfügung, genauso wie mit Wildbret erlegter Wildschweine verfahren werden soll, wenn das erlegte Wild verwertet wird.

Falls die erlegten Wildschweine nicht verwertet werden, können die Jagdausübungsberechtigen beim Landkreis eine Prämie zum Ausgleich des entstehenden Aufwandes beantragen. Der Kreis stellt hierzu 100 Euro pro erlegtem Wildschwein als so genannte Verwurf-Prämie zu Verfügung. Einen entsprechenden Beschluss hat der Kreisausschuss in dieser Woche gefasst. Diese Summe soll durch das Land Hessen auf 200 Euro aufgestockt werden. Details zu dieser „Verwurf-Prämie“, wie etwa der Weg der Beantragung, werden durch den Landkreis derzeit abgestimmt und festgelegt. Diese Regelungen können jederzeit angepasst, ausgesetzt oder aufgehoben werden. Ein Anspruch auf die Auszahlung dieser Prämie besteht grundsätzlich nicht und liegt im Ermessen der Behörde, die mit den von der Sperrzone 1 betroffenen Jagdausübungsberechtigten in engem Kontakt steht.

Die Allgemeinverfügung legt ferner fest, dass Grundstückseigentümer und Grundstücksbesitzer das Betreten ihrer Grundstücke in der freien Landschaft und in den unmittelbar daran angrenzenden Bereichen in Ortslagen durch beauftragte Personen der Veterinärbehörde, die Drohnen zum Zweck der Sichtung und Zählung lebender Wildschweine steuern, zu dulden haben.

Auch Maßnahmen für Schweine haltende Betriebe sind in der Allgemeinverfügung definiert, ebenso Regelungen zum Transport von Wildschweinen oder Wildbret, das von Wildschweinen stammt.

Auch auf den Bau von Schutzzäunen geht die Allgemeinverfügung weiterhin ein: Zur Verhinderung der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest werden Zäune errichtet. Die Errichtung dieser Zäune ist von Grundeigentümern, Nutzungsberechtigten und Personen, die so am Durchgang gehindert werden, zu dulden. Durchlässe und Tore sind immer geschlossen zu halten und nach Verwendung immer wieder unverzüglich zu verschließen.

 

Pressestelle des Landkreises Marburg-Biedenkopf

Zurück

Gemeinde Breidenbach | Gemeindevorstand
Bachstraße 4-14 | 35236 Breidenbach

Fon 06465 68 0
info@breidenbach.de

www.breidenbach.de

Servicezeiten
  • Montag bis Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
  • Montag und Dienstag 13.30 - 15.00 Uhr
  • Donnerstag 13.30 - 18.00 Uhr

Unsere Servicezeiten sind für Sie nicht optimal?
Vereinbaren Sie einfach einen persönlichen Termin!

Copyright 2026. Alle Rechte vorbehalten.
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit. Aenean commodo ligula eget dolor. Aenean massa. Cum sociis natoque penatibus et magnis dis parturient montes.

Dies sind Blindinhalte in jeglicher Hinsicht. Bitte ersetzen Sie diese Inhalte durch Ihre eigenen Inhalte. Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit. Aenean commodo.

user_privacy_settings

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert die Privacy Level Einstellungen aus dem Cookie Consent Tool "Privacy Manager".

user_privacy_settings_expires

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert die Speicherdauer der Privacy Level Einstellungen aus dem Cookie Consent Tool "Privacy Manager".

ce_popup_isClosed

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert, dass das Popup (Inhaltselement - Popup) durch einen Klick des Benutzers geschlossen wurde.

onepage_animate

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert, dass der Scrollscript für die Onepage Navigation gestartet wurde.

onepage_position

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert die Offset-Position für die Onepage Navigation.

onepage_active

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert, dass die aktuelle Seite eine "Onepage" Seite ist.

view_isGrid

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert die gewählte Listen/Grid Ansicht in der Demo CarDealer / CustomCatalog List.

portfolio_MODULE_ID

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert den gewählten Filter des Portfoliofilters.

Eclipse.outdated-browser: "confirmed"

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert den Zustand der Hinweisleiste "Outdated Browser".
You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close