Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 Absatz 5 BauGB über eine 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gesamtgemeinde Breidenbach
Teilgeltungsbereich OT Oberdieten
- Sportplatz Raiffeisenstraße - Aufhebung Darstellung „Sportplatz“; Ausweisung als Fläche für die Landwirtschaft
- Multifunktionsspielfeld und Spielplatz „Hofstadt“; Darstellung als „Öffentliche Grünfläche“ mit der Nutzung „Sportplatz" und „Öffentliche Parkfläche“ bzw. „Spielplatz"
Das Regierungspräsidium in Gießen hat mit Schreiben vom 30.04.2026 unter Hinweis auf § 6 Absatz 4 Satz 4 BauGB mitgeteilt, dass die Durchführung des Genehmigungsverfahrens für eine 10. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes gemäß § 6 Absatz 5 BauGB bekannt gemacht werden kann.
Die Lage des Plangebietes und der vorgenommenen Änderungen sind in den folgenden Übersichtskarten dargestellt:

Die 10. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Die geänderte Flächennutzungsplanung mit Begründung und die Unterlagen zum Verfahren werden im Rathaus der Gemeinde Breidenbach, Bachstraße 4-14, in Zimmer 6a der Bauverwaltung während der Dienststunden
Montag bis Freitag 08.30 – 12.00 Uhr
Montag und Dienstag 13.30 – 15.00 Uhr
Donnerstag 13.30 – 18.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
1.) eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2.) eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3) nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzungen begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.