von Sabrina Koch
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Bauleitplanung der Gemeinde Breidenbach, Ot. Breidenbach

Bebauungsplan Nr.22 „Bestallungswiese / Anbindung L 3049“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB - Entwurfsoffenlage

(1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breidenbach hat am 03.07.2025 gemäß § 3 Abs.2 BauGB die Entwurfsoffenlage des Bebauungsplanes Nr. 22 „Bestallungswiese / Anbindung L 3049“ im Ortsteil Breidenbach sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.

(2) Die Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Teilplan 1/2 beinhaltet in der Flur 7 die Flurstücke, 23, 24tlw., 35, 36/2tlw., 83tlw.-86tlw., 89tlw., 196tlw. 309, 310tlw., in der Flur 8 die Flurstücke 1/10, 2/4, 3/1, 3/2, 3/3, 5/4tlw., 6/3tlw., 8/1, 9/1, 9/2, 10tlw., 11, 12/4, 13-18, 19tlw., 20tlw., 22tlw., 23tlw. bis 30tlw bis 32tlw., in der Flur 9 die Flurstücke 123tlw.,124, 125, 126, 127/1, 127/2, 128, 167/1, 168, 169tlw., 170, 171, 172, 173tlw., 180tlw., in der Flur 10 die Flurstücke, 131/1, 131/2, 131/3, 132, 133, 134tlw, 135, 137/4, 138/2tlw., 140 und 141/1tlw. in der Flur 10 (alle Gemarkung Breidenbach). Betroffen sind Bereiche südlich der Buderusstraße, westlich der Straße Im Zeilacker und südlich der Perfstraße / westlich der Diete.

Im Bereich der Plankarte Teilplan 2/2 für die externen Ausgleichsflächen und Maßnahmen sind folgende Flurstücke betroffen: Planausschnitt 1, Gemarkung Oberdieten, Flur 6 Flurstücke 20/2tlw, 20/1tlw, 19tlw, 18tlw. / Planausschnitt 2, Gemarkung Oberdieten, Flur 7 Flurstücke 87tlw, 92tlw, 93tlw, 94tlw, 95, 96, 98tlw. und 107tlw.

Die Geltungsbereiche sind auch aus den beigefügten Übersichtskarten 1-3 ersichtlich.

Der Geltungsbereich der FNP-Änderung beinhaltet neben den Flurstücken des Bebauungsplanes abweichend auch die Grundstücke südwestlich der Perf. Der Geltungsbereich ist auch aus der beigefügten Übersichtskarte 2 ersichtlich.

(3) Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes und der FNP-Änderung ist die Sicherung und Erweiterung der gewerblichen Bauflächen der Firma Bryden GmbH (ehemals Buderus) am westlichen Ortsrand von Breidenbach. Auf den Erweiterungsflächen sollen Parkplätze, Lagerflächen und -hallen, Produktionsgebäude sowie Gebäude für Forschung und Entwicklung bauplanungsrechtlich vorbereitet werden. Die Planung steht in enger Abstimmung mit dem Planfeststellungverfahren der Ortsumgehung Breidenbach und der Perfverlegung. Die Flächen werden über das bestehende Betriebsgelände und vorhandene Straße erschlossen. Der Bebauungsplan ist nur teilweise aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt, so dass der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren § 8 Abs.3 BauGB geändert wird.

(4) Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB musste eine Umweltprüfung durchgeführt werden, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht und die umweltrelevanten Informationen und Stellungnahmen werden mit öffentlich ausgelegt. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB erfolgte gemäß den Vorgaben des BauGB (Baugesetzbuch) und diente im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, die nun im Umweltbericht dokumentiert und zum Entwurf öffentlich ausgelegt wird.

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus: Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischem Fachbeitrag und Aussagen zu den umweltrelevanten Schutzgütern gemäß § 1 Abs. 6 Nr.7a-j BauGB u.a. die Schutzgüter Boden und Wasser, Klima und Luft, Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Landschaft, Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie Gebiete zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität.

Ferner umfasst der Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bebauungsplans auftreten können.

Weitere umweltbezogene Informationen liegen vor: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Bioplan v. 07/2025) in Bezug auf Vögel, Reptilien, Fledermäuse und Maculinea-Arten (Schmetterlinge).

Im Rahmen der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangen. Wesentliche Sachverhalte, die sich auf den Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie der Flächennutzungsplanänderung beziehen, werden vorliegend zusammenfassend aufgeführt:

avacon (Schutzgüter Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, sonstige Sachgüter): Hinweise zu Hochspannungsanlagen (110-kV-Freileitung) und Informationen zu den Schutzbereichen.

Deutsche Bahn AG (Schutzgüter Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, sonstige Sachgüter): Hinweise zu Hochspannungsanlagen (110-kV-Bahnstromfreileitung) und Informationen zu den Schutzbereichen.

Deutsche Telekom (Schutzgüter Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, sonstige Sachgüter): Hinweise zu Telekommunikationsanlagen und dem Umgang im Rahmen der Erschließungsplanung.

Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement (Schutzgüter Wasser, Pflanzen, Mensch, Gesundheit u. Bevölkerung, sonstige Schutz- und Sachgüter): Hinweise zu möglichen Emissionen, die von der geplanten Ortsumgehung ausgehen können. Weitere Hinweise zur Bauverbots- und Baubeschränkungszonen, zu den Kreisverkehrsplätzen, zu Bereichen ohne Ein- und Ausfahrten, zum Oberflächenwasser und Entwässerungseinrichtungen, zur Freihaltung von Sichtfeldern, zu Lw. Wegen und zur Radwegeführung, zum Artenschutz und naturschutzrechtlichen Ausgleich.

Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Kommunalaufsicht /TÖBs (Schutzgüter Klima und Luft, Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Landschaft, Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung): Verfahrensrechtliche Aspekte und Hinweise zum Planfeststellungsverfahren der Ortsumgehung und der Perfverlegung, zum wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren sowie zum Zielabweichungsverfahren.

Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Bauen, Naturschutz (Schutzgüter Klima und Luft, Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Landschaft, Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung): Hinweise zum Ausgleich und zu Kompensationsflächen, zu geschützten Biotopen und LRT-Flächen, zu Anpflanzungen und zum Klimaschutz, Hinweise zum Artenschutz und zu CEF-Maßnahmen.

Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Wasser- und Bodenschutz (Schutzgüter Klima und Luft, Boden und Wasser, Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Landschaft, Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung): Hinweis auf die Lage innerhalb eines Trinkwasserschutzgebietes, zu den betroffenen Gewässern im Plangebiet, zum Gewässerabstand und Gewässerrandstreifen, zum Überschwemmungsgebiet und zum Einzugsbereich der Kläranlage. Weitere Hinweise zum Umgang mit dem Niederschlagswasser.

Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf, FB Ländlicher Raum (Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Landschaft): Hinweise zu den Ausgleichsflächen und mögliche Auswirkungen auf die Agrarstruktur.

Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf, FB Ordnung und Verkehr (Schutzgüter Wasser, Pflanzen, Mensch, Gesundheit u. Bevölkerung, sonstige Schutz- und Sachgüter): Verfahrensrechtliche Aspekte und Hinweise zum Planfeststellungsverfahren der Ortsumgehung und zur Anbindung an die Landesstraße L 3049. Hinweise zur Fahrbahnbreite, zu landwirtschaftlichen Wegen und Fahrradwegen und zu Markierungs- und Beschilderungspläne.

RP Darmstadt Kampfmittelräumdienst (Schutzgut: Boden)

Keine Hinweise auf Kampfmittel im Plangebiet.

RP Gießen, Obere Landesplanungsbehörde (Schutzgüter: Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft): Hinweise auf die Maßgaben der Abweichungsentscheidung von 2013, auf verfahrensrechtlichen Vorgaben (Planfeststellung, wasserrechtliches Genehmigungsverfahren, Ausgleich), Hinweise zu Artenschutzrechtlichen Vorgaben, Hinweise zum Hochwasserschutz und Grundwasserschutz.

RP Gießen, Grundwasserschutz, Wasserversorgung (Schutzgüter: Boden und Wasser): Hinweis auf Lage des Plangebietes innerhalb eines Trinkwasserschutzgebietes.

Regierungspräsidium Gießen, Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz (Schutzgüter: Boden, Wasser, Luft, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung): Allgemeine Hinweise zum Überschwemmungsgebiet, zum Thema Starkregen und zu Starkregenereignissen, Fließpfade, zum Regenrückhaltebecken und zum im Plangebiet verlaufenden Gräben und Bäche.

Regierungspräsidium Gießen, Oberirdische Gewässer, Kommunales Abwasser, Gewässergüte (Schutzgüter: Boden, Wasser, Luft, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung): Hinweise zum Trennsystem und zur Ableitung des Niederschlagswassers.

Regierungspräsidium Gießen, Nachsorgender Bodenschutz Schutzgüter: Boden, Wasser, Luft, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung): Im Plangebiet sind Altlasten bekannt. Hinweise auf Umgang im Falle eines Auftretens von Altlasten.

RP Gießen, Vorsorgender Bodenschutz (Schutzgüter: Boden, Wasser und Luft): Hinweise zum vorsorgenden Bodenschutz, Hinweise zu Bodenfunktionen und Formeln zum Ableiten des Bodeneingriffs bzw. Hinweise zur Eingriffsminimierung und bodenkundlichen Baubegleitung.

RP Gießen, Kommunale Abfallentsorgung, Abfallentsorgungsanlagen (Schutzgüter: Mensch, Tiere, Gesundheit und Bevölkerung): Hinweise zum Umgang mit Abfall und der Abfallentsorgung. Hinweise zum Umgang von Bodenaushubmaterial bei Erdarbeiten.

RP Gießen, Immissionsschutz II (Mensch, Tiere, Gesundheit und Bevölkerung): Keine Hinweise.

RP Gießen, Bergaufsicht (Schutzgüter: Boden, Wasser, Landschaft, Mensch, Kultur- und sonstigen Sachgütern): Hinweis auf Lage des Plangebietes im Gebiet von drei erloschenen Bergwerksfeldern.

RP Gießen, Landwirtschaft (Schutzgüter: Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Landschaft, Boden und Wasser, Landschaft): Keine Hinweise.

RP Gießen, Obere Naturschutzbehörde (Schutzgüter Boden und Wasser, Klima und Luft, Biologische Vielfalt, Landschaftsbild, Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung und Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Gebiete zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität): Hinweise, dass keine Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete betroffen sind.

RP Gießen, Obere Forstbehörde (Schutzgüter: Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Landschaft, Boden und Wasser, Landschaft): Keine Hinweise.

RP Gießen, Bauleitplanung (Schutzgüter: Boden, Wasser, Landschaft, Mensch, Kultur- und sonstigen Sachgütern): Hinweise zum Umweltbericht und zu umweltbezogenen Stellungnahmen.    

Tennet (Schutzgüter Boden und Pflanzen): Hinweise zu künftigen Ausgleichsflächen.  

Wasserverband Oberes Lahngebiet (Schutzgüter Boden und Wasser): Hinweise zu einem Regenrückhaltebecken, zu den betroffenen Gewässern im Plangebiet, zum Gewässerabstand und Gewässerrandstreifen, zur Gewässerverlegung, zum Überschwemmungsgebiet, zum Planfeststellungsverfahren und zum Einzugsbereich der Kläranlage.

Öffentlichkeit (Schutzgüter Boden und Pflanzen): Bedenken gegen die Ausweisung eines Industrie- und Gewerbegebietes sowie der Nichtbereitstellung von Grundstücken für die geplante Ortsumgehung.

Die Stellungnahmen werden zusammen mit der Umweltprüfung (Umweltbericht), in der die Aspekte der Kompensation und Regelungen nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem Hess. Naturschutzgesetz (HeNatG) behandelt sind, und den o.a. Umweltinformationen mit dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (Bioplan 07/2026) öffentlich ausgelegt.

(5) Gemäß § 3 Abs.2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Planunterlagen der Entwürfe (BP/FNPÄ) einschließlich Begründungen, Umweltbericht und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag sowie alle vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen in der Zeit vom

27.07.2026 – 04.09.2026 einschl.

im Internet unter der Adresse www.breidenbach.de unter der Rubrik: Nachrichten, Bekanntmachungen & Information veröffentlicht und können ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de/) eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 Satz 4 Nr.4 BauGB der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Breidenbach, Bachstraße 4-14, 35236 Breidenbach, Zimmer 6a, während der Dienststunden der Verwaltung,

Montag bis Freitag    08.30 – 12.00 Uhr
Montag bis Dienstag 13.30 – 15.00 Uhr
Donnerstag                13.30 – 18.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung.

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse beteiligung@fischer-plan.de möglich.

(6) Für die Flächennutzungsplanänderung gilt, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

(7) Gemäß § 3 Abs.2 Satz 4 Nr.3 BauGB und § 4a Abs.5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zu dem Bauleitplanverfahren während der Auslegungsfrist abgebeben werden können und das nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können

(8) Gemäß § 4b BauGB wurde das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg von der Gemeinde mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens nach BauGB beauftragt.

Breidenbach, 23.07.2026

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Breidenbach

gez. Christoph Felkl, Bürgermeister

 

Übersichtskarte 1
Bebauungsplan Nr. 22 „Bestallungswiese / Anbindung L 3049“, Ot. Breidenbach, Teilplan 1/2

Übersichtskarte 2
FNP-Änderung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 22 „Bestallungswiese / Anbindung L3049“, Ot. Breidenbach

Übersichtskarte 3
Bebauungsplan Nr. 22 „Bestallungswiese / Anbindung L 3049“, Ot. Breidenbach, Teilplan 2/2 (externe Ausgleichsflächen)

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